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Benutzervereinbarung
1. Dienstleistungen
1.1 Die Nutzungsvereinbarung umfasst: Anhänge, Änderungen, Vereinbarungen und Ermächtigungen, die der Kunde in Bezug auf die von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen akzeptieren muss. Die " Nutzungsvereinbarung" definiert die weitere Interaktion zwischen dem Broker und dem Kunden und legt weitere Rechte und Pflichten der Parteien fest, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Erbringung und Ausführung dieser Dienstleistungen entstehen.
1.2 In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der " Nutzungsvereinbarung" wird der Kunde Transaktionen mit Wertpapieren und Finanzinstrumenten beginnen.
1.3. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der " Nutzungsvereinbarung" bietet der Broker die folgenden Dienstleistungen an:
(a) Bereitstellung des Zugangs zu Handelsplattformen, d.h. der Software, mit der die elektronische Datenübertragung über einen persönlichen Desktop, einen Laptop oder ein anderes Gerät, das an ein Modem oder ein von der Gesellschaft benanntes autorisiertes Datenübertragungsnetz angeschlossen ist, erfolgt;
(b) Bereitstellung des Zugangs zu Handelsplattformen, d.h. zu der Software, mit der die elektronische Datenübertragung über einen persönlichen Desktop, einen Laptop oder ein anderes Gerät erfolgt, das an ein Modem oder ein von der Gesellschaft benanntes autorisiertes Datenübertragungsnetz angeschlossen ist
b) Zugang zu den notwendigen interaktiven Programmen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handel auf den vom Broker angebotenen Finanzmärkten zu gewähren, um:
- Zugang zu einem zugelassenen Drittanbieter zu haben;
- in der Lage zu sein, Handelsinformationen und Kurse von einem Broker oder einem autorisierten Drittdienstleister zu erhalten.
1.4. Vor der Aufnahme der Zusammenarbeit verpflichtet sich der Kunde, alle Bedingungen der " Nutzungsvereinbarung des Unternehmens " zu akzeptieren, sorgfältig zu lesen und ihnen zuzustimmen.
1.5 Mit der Unterzeichnung der " Nutzungsvereinbarung " erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Broker einseitig Anpassungen und Änderungen vornehmen, auch die gemäß der Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen hinzufügen, umbenennen oder unverändert lassen kann. Das Unternehmen muss den Kunden jedoch so schnell wie möglich über die Änderungen informieren, wie in der Vereinbarung festgelegt.
In Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Änderungen, Ergänzungen oder Umbenennungen von Dienstleistungen fünf Werktage nach der Mitteilung der in Abschnitt 4 genannten Änderungen an den Kunden wirksam.
1.6. Alle Finanzinstrumente, mit denen der Kunde gemäß der " Nutzungsvereinbarung" handelt, sind Abrechnungsinstrumente. Der Kunde sollte beachten, dass zum Zeitpunkt der Ausführung keine Lieferung der physischen Währung oder des dem Vertrag zugrunde liegenden Vermögenswerts erfolgt.
1.7. Der Kunde verpflichtet sich, das Folgende zur Kenntnis zu nehmen und zu verstehen:
(a) Der Broker führt Trades und bestimmte zusätzliche Dienstleistungen aus, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Kunden und dem Unternehmen schriftlich vereinbart werden können;
(a) der Broker führt Trades und bestimmte zusätzliche Dienstleistungen aus, wie sie zwischen dem Kunden und dem Unternehmen von Zeit zu Zeit schriftlich vereinbart werden können
b) Der Broker erbringt keine Beratung oder Anleitung in Bezug auf eine Transaktion, die im Rahmen der " Nutzungsvereinbarung" abgeschlossen wurde.
c) der Broker hat keinen Zugriff auf die Verwaltung und Überwachung der Anlagen des Kunden;
d) DieAusführung von Aufträgen im Namen des Kunden durch den Broker bedeutet nicht die Genehmigung oder Empfehlung dieser Transaktion durch das Unternehmen;
e) der Broker legt sowohl in der " Nutzungsvereinbarung" als auch auf der Online-Plattform verschiedene Arten der Risikoaufklärung fest;
f) der Broker wird bei Transaktionen mit Wertpapieren und Finanzinstrumenten nicht als Treuhänder auftreten oder dem Kunden eine individuelle Empfehlung geben, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
g) der Kunde verpflichtet sich, eine eigene Bewertung seiner Transaktionen vorzunehmen, die im Lichte der eigenen Ziele und Verpflichtungen des Kunden betrachtet wird, einschließlich der Berücksichtigung der wahrscheinlichen Risiken und Vorteile, die mit dem Abschluss dieser Transaktionen verbunden sind;
h) Der Kunde muss sich darüber im Klaren sein, dass er sich nicht auf Informationen, Vorschläge oder Mitteilungen des Brokers als Empfehlung oder Ratschlag in Bezug auf diese Transaktion verlassen sollte.
2. Etappen der Eröffnung eines Handelskontos
2.1. Bevor der Kunde ein Handelskonto eröffnen kann, muss er das Registrierungsverfahren auf der offiziellen Website des Unternehmens durchlaufen. Zu diesem Zweck muss er das Registrierungsformular für die Eröffnung eines Handelskontos ausfüllen und die " Benutzervereinbarung" akzeptieren.
2.2.2. Während des Registrierungsverfahrens hat der Kunde das Recht, einen der angebotenen Handelskontotypen zu wählen. Die Bedingungen und Besonderheiten der Dienstleistungserbringung für jede der angebotenen Handelskontotypen werden auf der offiziellen Website des Unternehmens veröffentlicht und sind integraler Bestandteil der "Nutzungsvereinbarung".
2.3. Der Kunde muss sich darüber im Klaren sein, dass er persönlich für die Bereitstellung korrekter Daten und für alle möglichen Konsequenzen, die sich aus deren Unzuverlässigkeit oder Ungültigkeit ergeben, verantwortlich ist.
2.4 Nach Abschluss des Registrierungsprozesses und Unterzeichnung der " Benutzervereinbarung" wird dem Kunden ein Handelskonto zur Verfügung gestellt. Anschließend werden die Daten generiert und die Gesellschaft stellt die Zugangscodes (Login und Passwort) für den persönlichen Bereich und das Handelsterminal zur Verfügung. Die Zugangscodes sind für die Identifizierung des Kunden während der Handelsoperationen sowie für die Verwaltung des Handelskontos und der Gelder erforderlich.
Das Login des Kunden ist eine einmalige Sache und kann nicht geändert werden. Das Passwort kann jederzeit auf Antrag einer der beiden Parteien geändert werden. Das Passwort kann vom Kunden jederzeit geändert werden, aber der Kunde muss die Gesellschaft nicht darüber informieren.
2.5. Die Eröffnung und Führung des Handelskontos des Kunden erfolgt in Euro.
2.6. Das Handelskonto des Kunden wird automatisch mit der Handelsplattform verbunden.
2.7. Wenn sich ein Kunde erstmals registriert, wird das für ihn eröffnete Handelskonto mit der Handelsplattform verbunden.
2.8 Wenn der Kunde einzigartige und superaggressive Handelsstrategien verfolgt, muss er den Broker über seine Absicht, dies zu tun, informieren, woraufhin das Unternehmen einen Nachweis über seine Qualifikation als professioneller Händler oder Investor verlangt. Wenn der Kunde sich weigert, den Nachweis zu erbringen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, dem Kunden weitere Dienstleistungen zu verweigern, den Zugang zum Handelskonto zu sperren und alle Trades und deren Ergebnisse zu stornieren.
Der Kunde ist nicht verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen.
2.9. Der Kunde verpflichtet sich, die Verantwortung für die Wahrung der Vertraulichkeit der Daten für den Zugang zu seinem Handelskonto und für alle Handels- und Nichthandelsoperationen zu übernehmen, die auf dem Konto durchgeführt werden, das ordnungsgemäß auf der Handelsplattform, auf der offiziellen Website unter Verwendung der Zugangsdaten für das Handelskonto des Kunden autorisiert wurde.
2.10. Sollte der Kunde sein Passwort verlieren, ist der Broker berechtigt, das bestehende Passwort auf Antrag des Kunden zu ändern. Vor der Änderung des Passworts muss sich der Kunde jedoch einer Identifizierung unterziehen, die mit allen verfügbaren Mitteln durchgeführt wird.
3. Rechte, Garantien und Pflichten der Parteien
3.1. Der Kunde hat das Recht auf:
3.1.1 Kommunikation mit einem Broker oder einem autorisierten Drittdienstleister, um Kurse und Informationen zum Zwecke des Handels an den Finanzmärkten zu erhalten.
3.1.2. Zugang zu Handelsgeschäften an den Finanzmärkten über die vom Broker bereitgestellte Handelsplattform. 3.1.3. auf seine erste Anfrage hin Informationen über den aktuellen Stand seines Kontos zu erhalten und anzufordern, vorbehaltlich der Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Broker.
3.1.4. Das Recht, jederzeit über die verfügbaren Mittel auf dem persönlichen Konto zu verfügen.
3.1.5. Die Möglichkeit, dem Broker Anfragen, Aufträge und Anweisungen zur Durchführung von Handelsgeschäften auf den Finanzmärkten ausschließlich über das Persönliche Konto oder per Telefon zu erteilen.
3.2. Der Kunde sichert seinerseits zu, dass:
3.2.1. über die volle zivilrechtliche Rechts- und Geschäftsfähigkeit verfügt.
3.2.2. er sich bewusst ist, dass die " Nutzungsvereinbarung" nicht gegen Gesetze, Rechte und gesetzliche Vorschriften verstößt, die für den Kunden oder in der Gerichtsbarkeit, in der der Kunde ansässig ist, gelten.
3.2.3. Alle vom Kunden im Rahmen der "Nutzungsvereinbarung" gemachten Angaben sind vollständig, genau und wahrheitsgemäß, einschließlich aller damit verbundenen Aspekte.
3.2.4. Der Kunde verpflichtet sich, die Haftung für alle wahrscheinlichen Folgen zu übernehmen, die sich aus seinen Handlungen gemäß der " Nutzungsvereinbarung" ergeben können.
3.2.5. verpflichtet sich, die einzige autorisierte Person zu sein, die die Dienste des Brokers für das Handelskonto nutzt, und ist somit für die Wahrung der Vertraulichkeit der persönlichen Daten und der erforderlichen Zugangscodes verantwortlich.
3.2.6. Der Kunde garantiert, dass die Gelder legalen Ursprungs sind und daher jede Verwendung rechtmäßig ist
3.2.7. Der Kunde garantiert, dass die auf sein Handelskonto überwiesenen Gelder legalen Ursprungs sind und er sie rechtmäßig besitzt und nutzen kann.
3.3. Der Kunde verpflichtet sich:
3.3.1. sich an die Bedingungen und Verpflichtungen zu halten, die in der " Nutzungsvereinbarung" und in anderen Anhängen dazu sowie in anderen auf der Website veröffentlichten Informationen aufgeführt sind.
3.3.2. alle Zahlungen strikt gemäß den Bedingungen der " Nutzungsvereinbarung" zu leisten.
3.3.3 Aktuelle Identifizierungsinformationen und -daten bereitstellen und das Unternehmen unverzüglich über alle diesbezüglichen Änderungen informieren. Der Kunde ist für alle Folgen verantwortlich, die sich aus der Nichtmitteilung von Änderungen ergeben.
3.3.4. verpflichtet sich, die Zugangscodes und andere Informationen, die zur Identifizierung des Kunden bei der Durchführung von Handelsgeschäften und der Verwaltung des Handelskontos und der darauf befindlichen Gelder verwendet werden, nicht an Dritte weiterzugeben.
3.4. Der Broker behält sich das Recht vor:
3.4.1. Zu verlangen, dass der Kunde die Bedingungen der " Nutzungsvereinbarung " ordnungsgemäß erfüllt.
3.4.2. zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Identifizierung vom Kunden die Bereitstellung von Informationen und Daten zu verlangen, die für die Eröffnung des Handelskontos und für die Handels- und Nichthandelsgeschäfte des Kunden erforderlich sind.
3.4.3 Wenn der Kunde sich weigert, die Anforderungen der "Nutzungsvereinbarung" zu erfüllen, hat das Unternehmen das Recht, den Zugang des Kunden zu den angebotenen Dienstleistungen einseitig zu kündigen.
3.4.4 Zur Verhinderung von Betrug, Geldwäsche und anderen Konfliktsituationen ist der Broker berechtigt, den Kunden jederzeit aufzufordern, seine Identität oder die Registrierungsdaten einer juristischen Person zu bestätigen. Die Bestätigung der Identität des Kunden oder der Registrierungsdaten der juristischen Person erfolgt gemäß dem in Abschnitt 7 der " Nutzungsvereinbarung" beschriebenen Verfahren.
3.4.5. jede Position (oder mehrere Positionen) des Kunden für ungültig zu erklären und sie jederzeit nach eigenem Ermessen zum aktuellen Kurs zu schließen, vorausgesetzt, alle vom Kunden eingesetzten Handelssysteme sind so konzipiert, dass sie eine mögliche Schwachstelle in der Software des Unternehmens ausnutzen.
3.4.6. Das Unternehmen kann die Verwendung von Expert Advisors untersagen oder den Zugang zum Handel und zum Handelskonto insgesamt verbieten, wenn eine unproduktive Belastung der Dienstleistung seitens des Kunden festgestellt wurde.
3.4.7. Sofern ein Handel durch den Liquiditätsanbieter angepasst oder storniert wurde, hat die Gesellschaft das Recht, den Handel zu bearbeiten oder für ungültig zu erklären.
3.4.8. Wenn der Kunde eine Schuld verbucht hat, ist der Broker berechtigt, den verfügbaren Saldo auf dem Handelskonto des Kunden zu verwenden.
3.4.9. Der Broker hat das Recht, offene Positionen des Kunden ohne dessen vorherige Benachrichtigung zwangsweise zu schließen (zu liquidieren), wenn der aktuelle Stand des Handelskontos "Margin Level" weniger als 80% der erforderlichen Marge zur Aufrechterhaltung offener Positionen beträgt (Margin Call Situation). In bestimmten Fällen können offene Positionen mit einer obligatorischen Benachrichtigung des Kunden zwangsweise geschlossen werden.
Das Unternehmen ist selbstverständlich verpflichtet, mit der Schließung unrentabler Trades zu beginnen, sofern das aktuelle Margin Level" unter die für die Aufrechterhaltung offener Positionen erforderliche Marge fällt (Stop Out"-Situation). Das minimal zulässige Margin-Level beträgt 20%.
3.5 Der Broker garantiert, dass:
3.5.1 Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden von der Gesellschaft gemäß den in Abschnitt 8 dieses Dokuments enthaltenen Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes geschützt;
3.5.2. 3.5.2. der Kunde 24 Stunden, nachdem der Broker die entsprechende Anfrage erhalten hat, alle notwendigen Informationen über den Status seines Handelskontos erhält.
3.5.3 Der Kunde muss verstehen, dass der Broker nicht als Steuervertreter handelt. Das bedeutet, dass der Kunde allein für alle Aufgaben im Zusammenhang mit Steuern, steuerlicher und steuerlicher Berichterstattung verantwortlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung aller Steuern, die sich aus oder in Verbindung mit Transaktionen im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen ergeben.
3.6. Der Broker verpflichtet sich seinerseits:
3.6.1 Sobald der Kunde den Registrierungsprozess erfolgreich abgeschlossen hat, eröffnet das Unternehmen ein persönliches Handelskonto für den Kunden und dann können Sie mit dem Handel beginnen.
3.6.2. dem Kunden die Durchführung von Handels- und Nichthandelsgeschäften auf den Finanzmärkten zu den Bedingungen und nach dem Verfahren zu ermöglichen, die in der " Nutzungsvereinbarung" festgelegt sind.
3.6.3. Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen der " Nutzungsvereinbarung" zu erbringen.
4. Informationsaustausch
4.1 Der Makler kann mit dem Kunden kommunizieren durch:
(a) E-Mail;
b) die interne E-Mail der Handelsplattform;
c) Faksimile-Kommunikation;
d) Telefon;
4.2 Wir werden die aktuellsten Kontaktdaten des Kunden verwenden, um den Kunden zu kontaktieren. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die an den Broker unter den vom Kunden angegebenen Daten gesendeten Informationen falsch oder ungültig sind.
4.3. Dokumente, Ankündigungen, Bekanntmachungen, Bestätigungen, Anfragen, Berichte, Mitteilungen, Korrespondenz und anderes gelten als vom Kunden erhalten:
- am Ende des Telefongesprächs;
- 7 Arbeitstage nach dem Versand;
- eine Stunde nach dem Versand an seine E-Mail-Adresse;
- unmittelbar nach dem Versand über die interne Post der Handelsplattform;
- unmittelbar nach dem Faxversand;
4.5 Nach Ablauf von drei Kalendertagen, nachdem das Unternehmen die Benachrichtigung über die interne Mail des Kundenterminals versandt hat, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Broker berechtigt ist, nicht erhaltene Nachrichten zu löschen.
4.6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir Aufzeichnungen von mündlichen und telefonischen Gesprächen mit dem Kunden machen dürfen. Aufzeichnungen dieser Art können als Beweis für vom Kunden erteilte Anfragen und Anweisungen und andere Interaktionen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen dienen, die Eigentum des Brokers sind
5. Kundenfinanzierung: Abrechnungen, Zahlungen und Überweisungen
5.1 Um Handelstransaktionen zu ermöglichen, kann der Broker vom Kunden verlangen, das Handelskonto zu finanzieren, indem er Gelder auf die Konten des Unternehmens unter Verwendung jeder akzeptablen Zahlungsmethode überweist.
5.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Gelder dem Handelskonto am Tag der Ausführung der Bedingungen der Transaktion gutgeschrieben werden, abzüglich aller Überweisungsgebühren oder sonstiger Kosten, die wahrscheinlich anfallen werden.
5.3. Der Kunde hat das Recht, die auf dem Handelskonto verfügbaren Gelder jederzeit und nach eigenem Ermessen abzuheben, sofern dies in der " Nutzungsvereinbarung" festgelegt ist. Häufig können Gelder vom Handelskonto mit denselben Zahlungsmethoden abgehoben werden, die zuvor zur Einzahlung auf das Konto verwendet wurden, und zwar auf dasselbe Bankkonto oder über dasselbe elektronische Zahlungssystem, das zur Einzahlung auf das Konto verwendet wurde.
5.4. Der Kunde kann Einzahlungen oder Abhebungen nur in einer Währung vornehmen - EUR.
5.5. Für den Fall, dass der Kunde Gelder auf sein Handelskonto einzahlen oder von diesem abheben möchte, gilt Folgendes
a) akzeptiert der Broker keine Zahlungen an/von Dritte(n), so dass der Einzahler und der Empfänger der Gelder dieselbe Person sein müssen wie der Kunde;
b) Gelder können auf dasselbe Bankkonto oder mit derselben Methode abgehoben werden, die für die Einzahlung auf das Konto verwendet wurde; wenn die für die Einzahlung auf das Konto verwendete Methode nicht für Abhebungen verwendet werden kann (z. B. über Zahlungsterminals, Bankkarten usw.), können Abhebungen nur per Überweisung auf ein Bankkonto erfolgen, das auf den Namen des Kunden eröffnet wurde
c) wenn verschiedene Methoden und Währungen für die Einzahlung auf das Konto verwendet werden, werden die Abhebungen anteilig für jede Methode und Währung vorgenommen.
5.6. Innerhalb eines Geschäftstages werden die Gelder auf dem Handelskonto des Kunden gutgeschrieben.
5.7. Wenn der abzuhebende Betrag, einschließlich aller Gebühren, die freie Marge übersteigt, behält sich der Broker das Recht vor, einen solchen Abhebungsantrag abzulehnen. Da jede Abhebung von einem Handelskonto, das offene Positionen aufweist, nur im Rahmen der auf dem Konto des Kunden verfügbaren freien Marge vorgenommen werden kann.
5.8. Nach Erhalt eines Abhebungsantrags des Kunden wird das Unternehmen dem Antrag des Kunden innerhalb von fünf Arbeitstagen nachkommen.
5.9. Alle Gebühren, Kosten und Provisionen, die von Banken, Clearingstellen, Börsen, Verwahrstellen und anderen Stellen im Zusammenhang mit der Überweisung von Geldern und Abrechnungen zwischen den Parteien erhoben werden, sind vom Kunden zu zahlen.
5.10. Der Kunde versteht und akzeptiert, dass der Broker im Falle einer durch einen Softwarefehler verursachten Verzögerung bei der Einzahlung auf sein Handelskonto eine manuelle Einzahlung auf das Konto vornehmen kann, sofern der Kunde das Support-Team darüber informiert hat.
5.11. Es liegt im alleinigen Ermessen des Kunden, Geld auf das Handelskonto zu überweisen, um es aufzufüllen oder eine offene Position aufrechtzuerhalten. Das Unternehmen seinerseits wird dem Kunden keine Aufforderung zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Marge zukommen lassen.
5.12. Der Broker ist berechtigt, die Mindest- und Höchstbeträge für Gutschriften und Abbuchungen zu begrenzen, die je nach der Art der Gutschrift oder der Abbuchung differenziert werden.
5.13. Vorbehaltlich der in der " Nutzungsvereinbarung" genannten Bedingungen eine Provision oder andere Vergütung vom Kunden für die erbrachten Dienstleistungen zu erhalten. Darüber hinaus muss der Kunde alle dem Broker entstandenen Kosten erstatten. Aus diesem Grund wird der erforderliche Betrag ohne Akzeptanz vom Handelskonto des Kunden abgezogen.
5.14. Der Broker behält sich das Recht vor, Gebühren, Provisionen oder nicht-monetäre Vorteile an und/oder von seinen verbundenen Unternehmen oder Dritten zu zahlen oder zu erhalten, solange dies nicht gegen das Gesetz verstößt. Darüber hinaus kann das Unternehmen jedem Dritten, der einen neuen (potenziellen) Kunden an das Unternehmen vermittelt, eine Gebühr oder Provision zahlen. Im Gegenzug erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er nicht verpflichtet ist, die wichtigsten Bestimmungen in Bezug auf eine solche Gebühr, einen nicht-monetären Vorteil oder eine Provision gesondert offenzulegen.
5.15. Der Broker behält sich das Recht vor, das Konto zu sperren, das inaktiv ist und mehr als drei Monate in Folge ohne Auffüllung bleibt. Handelskonten, die auf diese Weise gesperrt wurden, werden automatisch archiviert. Danach kann der Kunde die Zugangscodes für das persönliche Kabinett und das Handelskonto nicht mehr verwenden.
Um den Zugang zum Handelskonto wiederherzustellen, muss der Kunde einen Antrag an den Kundendienst senden. Nach drei Arbeitstagen nach dem Antrag wird das Konto des Kunden entsperrt und der Kunde erhält eine Benachrichtigung an seine E-Mail-Adresse.
5.16. Handelskonten, die länger als drei Monate inaktiv bleiben, können gelöscht werden und können nicht mehr wiederhergestellt werden.
5.17. Wenn das Handelskonto für einen Zeitraum von drei Monaten inaktiv bleibt, aber ein Guthaben auf dem Konto vorhanden ist, behält sich der Broker das Recht vor, eine jährliche Kontoführungsgebühr von 20 € zu berechnen und abzubuchen, um das Handelskonto offen zu halten.
5.17.1 Mit jeder Einzahlung wird ein attraktiver Bonus ausgelöst, der es Ihnen ermöglicht, automatisch zusätzliches Kapital zu erhalten und bis zum 2-fachen des Einzahlungsbetrags zu handeln. Um eine Auszahlung vornehmen zu können, müssen Sie innerhalb von 100 Tagen einen Transaktionsbetrag in Höhe des Bonusses tätigen. Wenn das erforderliche Volumen innerhalb von 100 Tagen erreicht wird, kann der Händler den vollen Betrag sofort abheben.
5.18. Kunden ist es strengstens untersagt, solche Handelsstrategien zu verwenden, deren Ziel es ist, Gewinne zu erzielen, indem sie absichtlich Situationen schaffen, aufgrund derer eines der Konten des Kunden oder eine Gruppe von Kunden in die Negativzone gerät, auch wenn diese Konten auf verschiedene Personen registriert sind und wissentlich Teil einer Handelsstrategie sind. Sollten die Spezialisten des Unternehmens feststellen, dass der Kunde diese Art von Handelsstrategie bevorzugt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den negativen Saldo auf einem der Kundenkonten auf Kosten der Mittel auf einem anderen Konto wiederherzustellen.
5.19. Wenn es objektive Gründe gibt, kann der Broker Transaktionen auf dem Handelsserver als nicht marktfähig anerkennen.
5.20. Der Broker behält sich das Recht vor, den Handel mit einem oder mehreren Instrumenten zu schließen oder nur im Ausnahmemodus "Schließen" zuzulassen, wenn die Liquidität deutlich abnimmt.
6. Anti-Geldwäsche-Politik
6.1 Sie können mehr über dieses Dokument lesen, indem Sie auf den Link
7. Identifizierung des Kunden
7.1 Auf der Grundlage der Anforderungen im Zusammenhang mit dem KYC-Verfahren weist der Hauptteil des Programms zur Bekämpfung der Geldwäsche darauf hin, dass das Unternehmen verpflichtet ist, eine Identifizierung jedes Kunden durchzuführen, mit dem es eine Geschäftsbeziehung eingeht. Darüber hinaus wird die Überwachung der Kundenbeziehungen auf einer laufenden Basis wiederholt.
7.2 Während des Identitätsprüfungsverfahrens wird der Broker als Einzelperson auf die folgenden Indikatoren achten:
- gültige Reisepässe;
- Personalausweise;
- aktueller (gültiger) Führerschein
7.3 Bei der Identitätsüberprüfung als Einzelperson achtet der Broker auf die folgenden Indikatoren
- die letzte ausgestellte Rechnung eines Versorgungsunternehmens;
- die letzten Bank- oder Kreditkartenabrechnungen;
- die letzte Bankempfehlung.
Die "letzte" bezieht sich auf eine Bankempfehlung, die nicht später als in den letzten 3 Monaten ausgestellt wurde.
7.4. Der Broker wird die Identität des Kunden überprüfen, bevor er den Antrag des Kunden auf Abhebung eines größeren Betrags von seinem Handelskonto bearbeitet.
7.5. Vorbehaltlich der Absätze 7.2 und 7.3 behält sich der Broker das Recht vor, von Fall zu Fall und auf der Grundlage eines Anti-Geldwäsche-Programms bestimmte Dokumente vom Kunden zu verlangen.
7.6. Wenn sich ein Unternehmen auf KYC-Dokumente stützen muss, bei denen es sich nicht um Originale handelt, müssen diese ordnungsgemäß als echte Kopien des Originals beglaubigt werden. Diese Kopien können von einem Rechtsanwalt, Versicherungsmathematiker, Buchhalter oder einer anderen Person mit anerkannter beruflicher Qualifikation oder einem Mitglied der Justiz oder einem hohen Regierungsbeamten beglaubigt werden.
Das Unternehmen muss außerdem sicherstellen, dass die Kopien authentisch sind.
7.7 Wenn der Kunde KYC-Dokumente in Sprachen vorlegt, die nicht die Arbeitssprachen des Unternehmens sind, muss der Kunde eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments ins Englische vorlegen. Darüber hinaus muss die Übersetzung maschinengeschrieben, vom Übersetzer unterzeichnet und der beglaubigten Kopie oder dem Originaldokument beigefügt werden.
7.8. Der Broker sendet eine Anfrage an den Kunden, woraufhin der Kunde innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum der Anfrage die Original-KYC-Dokumente vorlegt.
7.9. Während des Wartens auf die KYC-Dokumente behält sich der Broker das Recht vor, die Ausführung von Nicht-Handelsgeschäften auf dem Konto des Kunden, einschließlich Abhebungen, auszusetzen.
7.10. Wenn der Kunde die Dokumente nicht innerhalb von 30 Kalendertagen vorlegt, behält sich der Broker das Recht vor, alle Handels- und Nicht-Handelsgeschäfte auf dem Konto des Kunden einzufrieren sowie alle offenen Positionen zu den aktuellen Marktpreisen zu schließen und die auf dem Handelskonto befindlichen Gelder ohne Zustimmung des Kunden zu sperren.
7.11. Auf der Grundlage der KYC-Politik können die folgenden Dokumente von einem Unternehmen (Kunde) angefordert werden:
(a) Gründungsdokumente und Dokumente zur Gründung der juristischen Person, die von autorisierten Stellen ausgestellt wurden. b) Ein Kontoauszug oder ein Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass die juristische Person ein Bankkonto hat.
c) Eine Vollmacht für eine natürliche Person, die berechtigt ist, das Handelskonto des Kunden zu verwalten, mit der obligatorischen Angabe aller notwendigen Angaben zum Kunden und der Daten des Ausweises der natürlichen Person im Text der Vollmacht sowie der Befugnis dieser natürlichen Person, Gelder zu verwalten, Handels- und Nichthandelsgeschäfte auf dem Handelskonto des Kunden durchzuführen und mit dem Broker in allen Fragen im Namen des Kunden zu interagieren. Die Vollmacht muss vom Leiter des Kunden - der juristischen Person - unterzeichnet und versiegelt werden.
d) die Entscheidung der zuständigen Behörde, die den Leiter der juristischen Person ernennt.
e) Kopie eines von den Behörden der Gerichtsbarkeit des Kunden ausgestellten Ausweises mit einem Foto der natürlichen Person (Reisepass, Führerschein, Personalausweis), die berechtigt ist, das Handelskonto des Kunden - der juristischen Person - zu führen.
f) Wenn Dokumente in Kopie eingereicht werden und/oder übersetzt werden müssen, müssen die Anforderungen an die Beglaubigung und/oder Übersetzung erfüllt werden, wie in den Absätzen 7.4 und 7.7 beschrieben.
8. Privatsphäre und Datenschutz
8.1. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der Kundendaten zu wahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben, außer:
- soweit dies aufgrund geltender Gesetze oder Vorschriften erforderlich ist;
- wenn eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Daten besteht;
- wenn die berechtigten Geschäftsinteressen des Brokers eine Offenlegung erfordern;
- auf Wunsch des Kunden oder mit der Zustimmung des Kunden oder der in Abschnitt 8 beschriebenen Personen.
8.2 Der Broker behält sich das Recht vor, die personenbezogenen Daten des Kunden an die Beauftragten weiterzugeben, die dem Unternehmen eine Reihe von zusätzlichen Dienstleistungen erbringen. Darüber hinaus kann der Broker seine Rechte und Pflichten auf der Grundlage der "Nutzungsvereinbarung" und lizenzierter Kreditagenturen oder anderer Einrichtungen, die den Broker und andere unterstützen, auf andere Personen übertragen oder deren Übertragung anbieten:
- in Übereinstimmung mit den Gesetzen zu handeln;
- Kreditentscheidungen zu treffen;
- die Wahrscheinlichkeit von Betrug bei der Identifizierung, der Betrugsprävention durch Kreditkontrollen zu verringern. Der Broker behält sich das Recht vor, Kundendaten zu Geschäftszwecken, wie z.B. der Betreuung von Kundenkonten und der Information von Kunden über neue Produkte und Dienstleistungen, an andere Niederlassungen weiterzugeben, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
8.3. Der Broker gewährt dem Kunden unter Anwendung des Datenschutzgesetzes Zugriffsrechte auf einige oder alle persönlichen Daten, die das Unternehmen zum Zeitpunkt der Anfrage sammelt oder besitzt, oder um unrichtige Informationen zu korrigieren. Um seine Ansprüche geltend zu machen, muss der Kunde einen schriftlichen Antrag stellen. Der Kunde kann dann aufgefordert werden, zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, um die erforderliche Anfrage zu unterstützen.
8.4. Der Broker behält sich das Recht vor, Telefongespräche sowie elektronische und andere Korrespondenz zwischen dem Kunden und dem Unternehmen aufzuzeichnen oder zu überwachen, um die Sicherheit, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, Bildungszwecke und die Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten.
8.5. Der Broker behält sich das Recht vor, Cookies und andere IP-Überwachungsgeräte zu verwenden, um das Handelssystem zu verwalten, Passwörter und Benutzernamen zu speichern, Besuche von Seiten im Handelssystem zu verfolgen, um die Dienstleistungen für den Kunden zu personalisieren und das Browsen durch das Handelssystem zu überwachen und zu erleichtern.
Cookies - sind ein Teil der auf dem Computer des Kunden gespeicherten Daten, die Informationen über den Kunden in Bezug auf die Nutzung des Handelssystems enthalten. IP-Adressen können mit den persönlichen Daten des Kunden verknüpft werden und durch die Verfolgung dieser Adressen erhält der Broker persönliche Daten. Das Unternehmen gewährt seinerseits den Zugang zum Handel, sobald der Kunde zustimmt, Cookies und IP-Adressen-Tracking-Geräte zuzulassen. Der Kunde seinerseits versteht, dass er die Erlaubnis für den Zugang zu einer Vielzahl von Cookies und IP-Tracking-Geräten erteilt hat.
8.6. Alle über das Handelssystem erbrachten Dienstleistungen beinhalten Übertragungen über das Internet. Der Kunde muss sich seinerseits darüber im Klaren sein, dass diese Übertragungen mit einem gewissen Risiko verbunden sind. Der Broker ergreift alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen. Der Kunde sollte sich darüber im Klaren sein, dass er beim Online-Handel nicht autorisierten Programmen ausgesetzt sein kann, die von Dritten übertragen werden, dass Informationen und Daten auf elektronischem Wege gestört werden oder nicht an den vorgesehenen Bestimmungsort gelangen, oder dass diese Informationen irrtümlich empfangen oder fehlgeleitet werden. Die technische Ausstattung gewährleistet die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten, aber das Unternehmen kann die Beseitigung möglicher Risiken nicht garantieren. Aus diesem Grund kann jede Übertragung über das Handelssystem nicht als garantiert vertraulich angesehen werden. Der Broker haftet nicht für einen aus solchen Ereignissen resultierenden Vertrauensbruch.
9. Verantwortung
9.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jedes Handelssystem vom Broker in seiner ursprünglichen Form und ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt wird, einschließlich:
- kommerzielle Eignung oder Eignung für einen bestimmten Gebrauch, Zweck oder eine bestimmte Anwendung;
- Pünktlichkeit;
- keine Unterbrechungen oder Ergebnisse, die der Kunde oder eine andere Person bei der Nutzung des Handelssystems erzielen kann.
Der Broker haftet seinerseits nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden oder Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, auf die die "Nutzungsvereinbarung" Anwendung findet, entstehen, es sei denn, ein solcher Verlust oder Schaden ist unmittelbar auf Betrug, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Brokers zurückzuführen.
9.2 Der Broker haftet nicht für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Ereignisse, Handlungen oder Unterlassungen verursacht werden, auf die er keinen Einfluss hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Verzögerungen oder Ungenauigkeiten bei der Übermittlung von Aufträgen oder Informationen aufgrund von Ausfällen, Verzögerungen oder Fehlfunktionen von Übertragungs-, Kommunikations- oder Computereinrichtungen entstehen.
9.3 Im Falle eines Quotierungs- oder Ausführungsfehlers behält sich der Broker das Recht vor, alle notwendigen Korrekturen oder Anpassungen auf dem betreffenden Konto vorzunehmen. Alle Streitigkeiten, die sich aus solchen Quotierungs-, Ausführungs- oder sonstigen Fehlern ergeben, werden von der Gesellschaft nach ihrem alleinigen Ermessen und ihrer Analyse entschieden.
9.4 Die Gründe, die mit Verzögerungen bei der Internetverbindung und der Übermittlung von Notierungen zusammenhängen, führen regelmäßig dazu, dass die auf der Handelsplattform angezeigten Kurse die Marktnotierungen nicht genau wiedergeben. Der Broker verbietet die Verwendung von latenten Arbitragepraktiken, die von diesen Internetverzögerungen profitieren. Wenn das Unternehmen feststellt, dass der Kunde während des Handels latente Arbitrage nutzt, werden die mit dieser Technologie durchgeführten Transaktionen annulliert. Der Broker behält sich das Recht vor, nach seinem alleinigen und absoluten Ermessen notwendige Anpassungen oder Korrekturen auf dem betreffenden Konto vorzunehmen.
9.5 Der Kunde muss sich darüber im Klaren sein, dass er unter sehr volatilen Marktbedingungen, wie z.B. bei der Ankündigung wichtiger (entscheidender) Nachrichten, zusätzlichen Risiken ausgesetzt sein kann. Es besteht die Möglichkeit, dass der Kunde nicht in der Lage ist, den von ihm gewünschten Preis zu erhalten. Der Broker kann wiederum keine Preisstabilität in Zeiten hoher Marktvolatilität garantieren.
9.6 Der Kunde muss sich damit einverstanden erklären, den Broker von allen wahrscheinlichen Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten und Auslagen, einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten, die dem Broker im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden gemäß der Nutzungsvereinbarung entstehen, freizustellen und schadlos zu halten. Darüber hinaus sollte der Kunde beachten, dass solche Umstände, Verluste, Kosten und Ausgaben nicht aufgrund von Betrug, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Unternehmens entstanden sind.
9.7 Stellt das Unternehmen fest, dass der Kunde gegen eine " Nutzungsvereinbarung verstoßen hat, die zu Schäden, Verlusten, Kosten, Gebühren oder Ausgaben geführt hat, behält sich das Unternehmen das Recht vor, nach seinem alleinigen und uneingeschränkten Ermessen und ohne Zustimmung des Kunden sein(e) Handelskonto(s) mit einem Betrag zu belasten, der ausreicht, um diese Schäden, Verluste, Kosten, Gebühren oder Ausgaben vollständig zu decken. Sollte das Konto bzw. die Konten des Kunden nicht ausreichend gedeckt sein, fordert das Unternehmen den Kunden auf, das Konto mit einem Betrag aufzufüllen, der die Ansprüche des Brokers befriedigen kann.
9.8. Sobald der Broker den Kunden über einen Verlust benachrichtigt, muss der Kunde die Ansprüche innerhalb von zehn Werktagen nach der Benachrichtigung begleichen.
9.9 Zahlung bei Inaktivität
9.9.1 Wenn in den letzten 365 Kalendertagen keine Trades auf dem Handelskonto des Kunden festgestellt und alle Positionen geschlossen wurden, wird ab dem ersten Tag des nächsten Kalendermonats eine Wartungsgebühr von 10 EUR (zehn Euro) pro Monat vom inaktiven Handelskonto abgezogen.
9.9.2 Die Gebühr wird ausschließlich von den persönlichen Mitteln des Kunden abgebucht. Darüber hinaus können Gelder, die dem Kunden im Rahmen eines oder mehrerer Bonusprogramme oder anderer Werbeaktionen gutgeschrieben wurden, nicht für die Pflege des Handelskontos verwendet werden.
9.9.3. Sollte das persönliche Konto des Kunden nicht über ausreichende Mittel verfügen, ist der Broker berechtigt, die fehlenden Mittel von einem anderen Handels- oder persönlichen Konto des Kunden abzubuchen. Der abzubuchende Betrag wird zum internen aktuellen Wechselkurs des Brokers neu berechnet.
9.9.4 Nach 365 Kalendertagen wird das inaktive Handelskonto automatisch in das Archiv verschoben und kann auf Antrag des Kunden an das Support-Team reaktiviert werden, jedoch unter der Voraussetzung, dass der Kunde alle ausstehenden Gebühren für dieses oder andere inaktive Handelskonten bezahlt hat.
10. Höhere Gewalt
10.1 Beide Parteien sind von der Haftung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem " Nutzungsvertrag" befreit, wenn dies auf unvorhersehbare Umstände zurückzuführen ist, die beide Parteien nicht vorhersehen oder vermeiden konnten. Zu diesen Umständen gehören: Brände, Überschwemmungen, Epidemien, Strom- und Kommunikationsstörungen, Erdbeben, Tsunamis, andere Naturkatastrophen, von Menschen verursachte Katastrophen, terroristische Handlungen, Unruhen, behördliche Handlungen und Maßnahmen, Embargos, Krieg und bewaffnete Konflikte oder andere Umstände, die sich der Kontrolle der Parteien entziehen, es sei denn, die säumige Partei hat es schuldhaft versäumt, die Nichterfüllung oder Verzögerung zu verhindern, oder sie hat sie selbst verursacht, und vorausgesetzt, die Nichterfüllung oder Verzögerung kann nicht verhindert werden.
10.2 Der Haftungsausschluss im Rahmen der " Nutzungsvereinbarung" umfasst auch rechtswidrige Handlungen gegen das Unternehmen, seine Mitarbeiter oder sein Eigentum, einschließlich Hackerangriffe und andere rechtswidrige Handlungen gegen die Server.
Höhere Gewalt im Sinne der " Nutzungsvereinbarung" umfasst auch die Aussetzung, Liquidation oder Schließung eines Marktes oder das Ausbleiben eines Ereignisses, auf dessen Grundlage der Broker die Kurse stellt oder Beschränkungen oder besondere oder nicht standardmäßige Handelsbedingungen auf oder in Bezug auf einen solchen Markt auferlegt.
10.3. Im Falle höherer Gewalt ist der Broker unter Ausschluss der Haftung berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden zu ergreifen:
- die Margin-Anforderungen zu erhöhen;
- die Handelsposition(en) des Kunden zu einem Preis zu schließen, den der Broker für angemessen hält;
- eine oder mehrere Klauseln der "Nutzungsvereinbarung" und ihrer Anhänge einzuschränken oder zu ändern, bis der Haftungsausschluß nicht mehr gilt;
10.4 Die Partei, bei der die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus der " Nutzungsvereinbarung" durch Umstände höherer Gewalt verursacht wurde, muss die andere Partei innerhalb von zwanzig Kalendertagen nach Beginn ihrer Wirkung von diesen Umständen in Kenntnis setzen. Die Partei, die die Gegenpartei nicht innerhalb der genannten Frist über den Eintritt von Umständen, die eine Haftung ausschließen, informiert, ist nicht berechtigt, sich auf diese Umstände zu berufen.
11. Reklamationen und Beschwerden
11.1. Wenn der Kunde Beschwerden über die Erbringung von Dienstleistungen durch den Broker auf der Grundlage der " Nutzungsvereinbarung" hat, sollte der Kunde eine Beschwerde an den Helpdesk senden, der die Art der Beschwerde untersuchen und versuchen wird, das Problem zu lösen.
11.2. Alle Ansprüche und Beschwerden gegen den Broker müssen innerhalb der folgenden Fristen eingereicht werden:
- drei (3) Tage werden für die Einreichung einer Forderung gewährt, die sich auf die Beziehung zwischen den Parteien in Bezug auf die Ausführung von Trades auf den Finanzmärkten bezieht.
- zwanzig (20) Kalendertage werden für eine Forderung gewährt, die sich auf Nicht-Handelsgeschäfte und andere Gründe bezieht.
Es ist besonders zu beachten, dass die Weigerung des Kunden, eine Reklamation innerhalb des angegebenen Zeitrahmens einzureichen, als Beweis für die Akzeptanz der Handlungen des Brokers und das Fehlen jeglicher Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten gilt.
11.3. Der Anspruch muss die folgenden Angaben enthalten:
(a) Vor- und Nachname des Kunden;
b) die Anmeldung bei der Handelsplattform;
c) eine Beschreibung der Situation.
11.4 Reklamationen im Zusammenhang mit dem Handel an den Finanzmärkten müssen Folgendes enthalten:
(a) das Datum und die Uhrzeit der Problemsituation (basierend auf der Zeit der Handelsplattform);
b) den Ticker der strittigen Position oder des ausstehenden Auftrags.
11.5. Die Klage darf nicht enthalten:
a) die emotionale Färbung des Streits;
b) beleidigende Äußerungen über das Unternehmen und seine Mitarbeiter;
c) Obszönitäten.
11.6 Das Unternehmen hat das Recht, eine Beschwerde des Kunden abzulehnen, wenn die in den Klauseln 11.2, 11.3, 11.4, 11.5 und 11.8 der Nutzungsvereinbarung genannten Bedingungen für die Einreichung und Übermittlung einer Beschwerde nicht eingehalten wurden. 11.2, 11.3, 11.4, 11.5 und 11.8 der " Nutzungsvereinbarung.
11.7. Wenn die Reklamation vom Unternehmen akzeptiert wurde, wird das Unternehmen die Reklamation prüfen und so schnell wie möglich eine Entscheidung über die strittige Situation treffen.
11.8 Falls das Unternehmen den Kunden um zusätzliche Informationen oder Dokumente bitten muss, um die Reklamation zu prüfen, beginnt die Frist für die Prüfung der Reklamation in dem Moment, in dem das Unternehmen alle angeforderten Informationen oder Dokumente vom Kunden erhält.
11.9. Wenn sich die Reklamation des Kunden auf eine Handelsoperation bezieht, ist die Server-Logdatei die einzige Informationsquelle, wenn es um eine strittige Situation im Zusammenhang mit den Handelsoperationen des Kunden auf den Finanzmärkten geht, und der Kunde erkennt dies an. Die in der Server-Logdatei enthaltenen Informationen haben bei der Prüfung eines Streitfalls unbedingten Vorrang vor anderen Argumenten, einschließlich der in der Terminal-Logdatei des Kunden enthaltenen Informationen.
11.10. Wenn aufgrund von Wartungsarbeiten an den Servern, von denen der Kunde im Voraus in Kenntnis gesetzt wurde, der Auftrag des Kunden nicht ausgeführt wurde, werden keine Ansprüche in Bezug auf solche Aufträge akzeptiert.
11.11. Wenn die Situation als gerechtfertigt erachtet wird, erfolgt die Abrechnung in Form einer Entschädigungszahlung, die dem Handelskonto des Kunden innerhalb eines Geschäftstages gutgeschrieben wird. Die Gesellschaft entschädigt den Kunden nicht für entgangene Gewinne, auch wenn der Kunde die Absicht hatte, etwas zu tun, es aber aus irgendeinem Grund nicht getan hat. Darüber hinaus entschädigt das Unternehmen nicht für Folgeschäden oder Nichtvermögensschäden.
11.12. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Anspruch auf Angebote, Preise, Kurse und andere Informationen eines anderen Brokers oder Market Makers zum Vergleich zu verweisen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
12.1. Die " Nutzungsvereinbarung" unterliegt den Gesetzen der Marshallinseln und wird von diesen geregelt.
12.2 Beide Parteien (d.h. das Unternehmen und der Kunde) werden versuchen, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich im Zusammenhang mit dem " Nutzungsvertrag" ergeben, durch Verhandlungen zu lösen. Bleiben die Verhandlungen erfolglos, werden die wichtigsten Ansprüche und Streitigkeiten den Gerichten der Marshallinseln zur Entscheidung vorgelegt.
12.3 Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Marshallinseln für die Beilegung von Ansprüchen, Klagen oder anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem " Nutzungsvertrag". Nichts in der " Nutzungsvereinbarung" hindert das Unternehmen daran, eine Klage gegen den Kunden in einer beliebigen Gerichtsbarkeit zu erheben.
12.4. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf jegliche Einwände:
- dass der Sitz eines Verfahrens der Justiz der Marshallinseln ist;
- dass das Verfahren an einem für den Kunden ungünstigen Ort durchgeführt wird; dass die Justizbehörden der Marshallinseln für keine der Parteien zuständig sind.
13. Dauer, Beendigung des Abkommens
13.1 Die "Nutzungsvereinbarung" wird erst dann zu einem verbindlichen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen, wenn das Handelskonto des Kunden eröffnet und genehmigt wurde.
13.2. die "Nutzungsvereinbarung" bleibt bis zur Kündigung in Kraft.
13.3. Die "Nutzungsvereinbarung" kann vom Kunden mit einer Frist von fünfzehn (15) Kalendertagen schriftlich gekündigt werden, vorausgesetzt, der Kunde hat keine offenen Positionen, ausstehenden Verpflichtungen oder Schulden gegenüber dem Unternehmen. Der Kunde erkennt an, dass eine solche Kündigung den Kunden nicht von Verpflichtungen entbindet, die sich aus früheren Transaktionen ergeben, die im Zusammenhang mit der " Nutzungsvereinbarung" eingegangen wurden.
13.4 Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Beendigung der " Nutzungsvereinbarung" offene Handelspositionen hat, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die offenen Positionen ohne Benachrichtigung des Kunden zum aktuellen Marktpreis zu schließen. Wenn sich nach der Schließung der Positionen ein Guthaben auf dem Konto des Kunden befindet, wird dieses an den Kunden überwiesen, sofern der Kunde keine anderen Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen hat.
13.5. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die " Nutzungsvereinbarung" zu kündigen, indem es den Kunden fünfzehn (15) Kalendertage vor der Kündigung schriftlich benachrichtigt.
13.6. Gründe und Bedingungen für die Kündigung:
13.6.1 Das Unternehmen kann die " Nutzungsvereinbarung" nur dann fristlos kündigen, wenn der Kunde gegen eine der Bedingungen der " Nutzungsvereinbarung" verstößt.
13.6.2 Das Unternehmen hat das ausschließliche Recht, seine Interessen zu schützen. Infolgedessen wird das Unternehmen alle angemessenen Maßnahmen gegen einzelne Kunden ergreifen, die gegen die Interessen des Unternehmens handeln, indem sie die ihnen zur Verfügung gestellten Dienste in böser Absicht nutzen. Der Makler behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit einem solchen Kunden einseitig zu beenden und ist nicht verpflichtet, dem Kunden die Gründe für seine Entscheidung mitzuteilen. Die Entscheidung wird sofort und ohne vorherige Mitteilung an den Kunden wirksam.
13.6.3 Der Broker hat das Recht, das Handelskonto des Kunden ohne vorherige Ankündigung zu sperren und interne Prüfungen und Untersuchungen durchzuführen. Der Grund hierfür können verdächtige Handelsgeschäfte und Handlungen des Kunden sein, die gegen die Bestimmungen der " Nutzungsvereinbarung" verstoßen und möglicherweise illegal sind.
Unter rechtswidrigen Handlungen sind Versuche zu verstehen, einen Gewinn für den Kunden zu erzielen auf Kosten von:
- Ausnutzung einer möglichen Software-Schwachstelle;
- unlautere Verwendung von erhaltenen Boni;- unlautere Verwendung von Partnerprogrammen,
- bösgläubiges Handeln als PAMM/RAMM-Kundenbetreuer,
- Arbitrage-Handel,
- Handel mit Nachrichten durch multidirektionale Transaktionen auf zwei oder mehreren Konten bei einem oder mehreren Brokern sowie andere Handlungen und Transaktionen, die gegen allgemein anerkannte Marktnormen und -praktiken verstoßen.
Wenn das Unternehmen eine der oben genannten Handlungen des Kunden feststellt, hat es das Recht, die "Nutzungsvereinbarung" zu kündigen, die Methode des Geldeingangs zu sperren, das Konto des Kunden (oder alle Konten) zu schließen und das Guthaben, das die ursprüngliche Einzahlung nicht übersteigt, zurückzugeben.
13.6.4 Als offizielle Warnung vor einem Verdacht kann der Broker dem Kunden per E-Mail oder Telefon seinen Verdacht mitteilen (ist aber nicht dazu verpflichtet). Wenn der Kunde nach einer Warnung weiterhin einen illegalen Handelsstil anwendet, behält sich der Broker das Recht vor, alle oder einen Teil der offenen Positionen des Kunden zu schließen, die Ergebnisse von Handelsgeschäften zu belasten, von denen das Unternehmen annimmt, dass sie mit einem unethischen oder fragwürdigen Handelsstil in Verbindung stehen, und außerdem die "Nutzungsvereinbarung" zu kündigen, das Konto des Kunden (oder alle Konten) zu schließen und dem Kunden das Guthaben bis zur Höhe der ursprünglichen Einlage zurückzuzahlen.
13.7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sich das Unternehmen das Recht vorbehält, den Zugang des Kunden zu den Diensten gemäß der " Nutzungsvereinbarung" auszusetzen oder teilweise oder vollständig zu beenden, allerdings mit vorheriger Ankündigung. In diesem Fall gilt der Vertrag des Kunden mit dem Unternehmen als ausgesetzt oder vollständig gekündigt. Im Falle der Beendigung der " Benutzervereinbarung" wird das Guthaben auf dem Handelskonto des Kunden, vorbehaltlich der in diesem Abschnitt 13 enthaltenen Bedingungen, an den Kunden zurückerstattet.
13.8. Die Beendigung oder Kündigung der " Nutzungsvereinbarung" hat keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Transaktionen und beeinträchtigt nicht die zuvor erworbenen Rechte und Pflichten einer der Parteien.
13.9. Alle Bestimmungen der " Nutzungsvereinbarung", die sich auf die Risiken, Verpflichtungen und Haftungen des Kunden, die Offenlegung der Garantie, die Haftungsbeschränkungen, die Entschädigung, die Vertraulichkeit und den Datenschutz, die Rechte am geistigen Eigentum, die Mitteilungen, Ansprüche und Beschwerden beziehen, bleiben auch nach der Beendigung der " Nutzungsvereinbarung" aus irgendeinem Grund bestehen.
14. Verzicht auf Leistung
14.1. Eine Nichterfüllung umfasst die folgenden Umstände:
- der Kunde weigert sich, einen fälligen Betrag zu zahlen und eine Verpflichtung gegenüber dem Makler zu erfüllen;
- der Kunde weigert sich, einen fälligen Betrag zu zahlen.
- die Einleitung eines Konkursverfahrens gegen den Kunden durch einen Dritten oder der Abschluss einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern zur Begleichung seiner Schulden oder die Einleitung eines anderen ähnlichen Verfahrens gegen den Kunden;
- wenn es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt: die Einleitung eines Verfahrens zur Bestellung eines Insolvenzverwalters oder zur Bestellung eines Konkursverwalters in Bezug auf den Kunden oder sein Vermögen (wenn es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt);
- eine vom Kunden abgegebene Erklärung oder Garantie sich als falsch erweist oder falsch wird;
- Das Unternehmen hat berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Kunde missbräuchliche Handelspraktiken angewandt hat, einschließlich der Verwendung von Sniping, Scalping, "Pipsing", Hedging, der Platzierung von Stop-Orders zum Kauf oder Verkauf vor der Veröffentlichung von Finanzinformationen, Arbitrage, Manipulation, Verwendung von "schnellen"/"langsamen" Notierungen usw.;
- das Unternehmen hat Grund zu der Annahme, dass das Konto des Kunden in betrügerischer Absicht eröffnet wurde;
- das Unternehmen hat berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Kunde eine Fälschung begangen oder eine gestohlene Bankkarte verwendet hat, um sein Kundenkonto zu finanzieren
- Im Falle des Todes des Kunden oder seiner Geschäftsunfähigkeit;
- Jeder andere Umstand, den der Broker vernünftigerweise als Ausfallereignis betrachtet.
14.2. Im Falle eines Verzugs des Kunden behält sich das Unternehmen das Recht vor, ohne vorherige schriftliche Mitteilung einen oder mehrere der folgenden Schritte zu unternehmen:
- alle offenen Positionen des Kunden zu den aktuellen Kursen zu schließen;
- das Konto/die Konten des Kunden zu schließen;
- die Einrichtung neuer Konten für den Kunden zu untersagen;
- die Beträge, die der Kunde dem Broker schuldet, vom Konto des Kunden abzuschreiben.
15. Sonstiges
15.1 Die "Nutzungsvereinbarung" wurde aus dem Englischen übersetzt. Der Text der Vereinbarung in englischer Sprache ist in jedem Fall maßgebend.
15.2. Das Unternehmen kann diese "Nutzungsvereinbarung" nach eigenem Ermessen ändern, aber mit Mitteilung an den Kunden werden alle Änderungen am nächsten Kalendertag nach dem Tag der Mitteilung wirksam, sofern in der Mitteilung oder den Änderungen nichts anderes angegeben ist.
15.3. Der Broker kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise neu abtreten und übertragen, sofern die Person, auf die die Rechte übertragen werden, einer solchen Übertragung zustimmt. Der Broker informiert den Kunden mindestens fünfzehn (15) Kalendertage im Voraus schriftlich über eine solche Neuabtretung.
15.4 Für den Fall, dass der Broker die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung einstellt, hat der Kunde den Broker mindestens fünfzehn (15) Kalendertage vor Beendigung der Dienstleistung schriftlich zu benachrichtigen. Alle auf dem Handelskonto des Kunden verbleibenden Gelder werden dem Kunden nach Schließung aller Positionen und vorbehaltlich aller anderen in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen zurückerstattet.
15.5. Dieser Vertrag ist für die Rechtsnachfolger und Erben jeder Partei verbindlich und begünstigt diese. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Brokers die Rechte, Pflichten und/oder Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung weder ganz noch teilweise auf einen Dritten übertragen, abtreten, sei es kraft Gesetzes, durch Fusion oder anderweitig. Jeder Versuch, dies ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu tun, ist null und nichtig und hat keine Wirkung.
15.6. Im Falle des Todes des Kunden geht das Recht auf die Gelder auf seinem Handelskonto auf seine gesetzlichen Erben, Treuhänder und Rechtsnachfolger über, mit Ausnahme des Rechts, Handelsgeschäfte auf dem Handelskonto des Kunden durchzuführen.
15.7. Der Broker ist berechtigt, die Dienstleistungen für den Kunden jederzeit aus einem vom Broker als ausreichend erachteten Grund ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einzustellen.
15.8. In der " Nutzungsvereinbarung":
- schließen Wörter, die im Singular verwendet werden, auch den Plural ein und umgekehrt;
- schließen Wörter, die das männliche Geschlecht bezeichnen, das weibliche und das mittlere Geschlecht ein;
- schließen Wörter, die Personen bezeichnen, Unternehmen, Vereinigungen und Gruppen von Personen ein, unabhängig davon, ob es sich um Unternehmen handelt oder nicht;
- die Worte "können" sind als erlaubend auszulegen; "sollen" oder "werden" sind als zwingend auszulegen;
- Ausdrücke, die sich auf das Schreiben oder Ähnliches beziehen, sind so auszulegen, dass sie Faksimile-Druck, Lithographie, Fotografie, elektronische Post und andere Mittel zur Darstellung von Worten in sichtbarer Form einschließen;
- Der Begriff "Handel" bezeichnet Transaktionen mit Wertpapieren und Finanzinstrumenten;
- die Formulierung "Nicht-Handelsgeschäfte" bedeutet Einzahlungen oder Abhebungen von Geldern auf dem Handelskonto;
- " Geschäftstag" oder " Geschäftstag" bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in dem Land ist, in dem sich die Server des Brokers befinden.